Wissenswertes zur Zahngesundheit
Zahnpflege im Urlaub: So bleiben Zähne auch unterwegs gesund
Sonne, Strand und Erholung – im Urlaub soll alles andere als der Alltag im Vordergrund stehen. Ausgerechnet dann können jedoch Zahnschmerzen oder eine verlorene Füllung den schönsten Trip durcheinanderbringen.
Dieser Artikel erklärt, wie Sie sich optimal auf die Reise vorbereiten, was bei akuten Beschwerden zu tun ist und wer die Kosten für eine Behandlung im Ausland übernimmt.
Ein Zahnarztbesuch vor Ort sollte nicht aufgeschoben werden im Fall von:
Gerade bei Zahnbehandlungen unterscheiden sich die Leistungen von Land zu Land erheblich. In manchen Ländern werden zahnärztliche Behandlungen überwiegend privat angeboten oder sind im öffentlichen Gesundheitssystem nur eingeschränkt abgedeckt. Ob eine Zahnarztpraxis die EHIC akzeptiert und welche Kosten übernommen werden, sollten Reisende deshalb möglichst vor der Behandlung erfragen. Informationen zu den Regelungen im jeweiligen Urlaubsland bietet die Europäische Kommission; Auskunft gibt auch die eigene Krankenkasse.
Dieser Artikel erklärt, wie Sie sich optimal auf die Reise vorbereiten, was bei akuten Beschwerden zu tun ist und wer die Kosten für eine Behandlung im Ausland übernimmt.
Gut vorbereitet in den Urlaub starten
Am besten lassen Sie Ihre Zähne rund vier Wochen vor Reiseantritt kontrollieren. So bleibt noch genug Zeit, um kleinere Schäden wie eine beginnende Karies oder eine wackelige Füllung zu versorgen, bevor sie unterwegs zum Problem werden. Wer während des Urlaubs tauchen geht, sollte diesen Punkt besonders ernst nehmen: Undichte Füllungen, Kronen oder unbehandelte Karies können durch den wechselnden Wasserdruck zu starken Schmerzen führen, wenn sich darunterliegende Luft ausdehnt oder zusammenzieht.Die richtige Reiseapotheke für die Zahnpflege
Neben Zahnbürste und fluoridhaltiger Zahnpasta gehören einige weitere Dinge unbedingt ins Gepäck:- Zahnseide und eine milde Mundspülung, um Essensreste auch unterwegs zuverlässig entfernen zu können.
- Freiverkäufliche Schmerzmittel für den Notfall.
- Ein Steckdosenadapter, falls eine elektrische Zahnbürste mitreist.
- Bei Sportarten mit Verletzungsrisiko: ein Mundschutz und eine Zahnrettungsbox, in der ein ausgeschlagener Zahn bis zur zahnärztlichen Behandlung sicher aufbewahrt werden kann.
- Reinigungstabletten und die Aufbewahrungsdose für herausnehmbare Zahnspangen.
- Versichertenkarte und – falls vorhanden – die Unterlagen der privaten Auslandskrankenversicherung, am besten im Handgepäck, damit sie auch griffbereit sind, wenn der Koffer verloren geht.
Erste Hilfe bei akuten Zahnschmerzen
Bei leichten Beschwerden hilft es oft schon, Kaffee, Nikotin, Sport und Hitze zu meiden – sie regen die Durchblutung an und können die Schmerzen im entzündeten Gewebe verstärken. Weiterhin helfen kühlende Umschläge (nie direkt auf die Haut legen) und, bei Bedarf, ein mildes Schmerzmittel.Ein Zahnarztbesuch vor Ort sollte nicht aufgeschoben werden im Fall von:
- starken, anhaltenden oder pochenden Schmerzen,
- einer Schwellung im Wangen- oder Zahnfleischbereich,
- einer gelösten Füllung, Krone oder einem verlorenen Provisorium,
- Verletzungen oder Blutungen im Mundraum, etwa nach einem Sturz.
Wer übernimmt die Kosten im Ausland?
Versicherten den Zugang zu medizinisch notwendigen Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts. Voraussetzung ist, dass die behandelnde Praxis am öffentlichen Gesundheitssystem des Urlaubslandes teilnimmt. Es gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen und Kosten wie für dort Versicherte.Gerade bei Zahnbehandlungen unterscheiden sich die Leistungen von Land zu Land erheblich. In manchen Ländern werden zahnärztliche Behandlungen überwiegend privat angeboten oder sind im öffentlichen Gesundheitssystem nur eingeschränkt abgedeckt. Ob eine Zahnarztpraxis die EHIC akzeptiert und welche Kosten übernommen werden, sollten Reisende deshalb möglichst vor der Behandlung erfragen. Informationen zu den Regelungen im jeweiligen Urlaubsland bietet die Europäische Kommission; Auskunft gibt auch die eigene Krankenkasse.


