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Obwohl die Therapie durch einen Zahnersatz oder eine Implantation mit einer enormen Steigerung der Lebensqualität einhergeht, befindet sie sich bei gesetzlichen Krankenkassen nicht im Leistungskatalog. Das hochwertige verwendete Material und der medizinische Aufwand sorgen für Kosten, die der Patient in der Regel selbst tragen muss. Dabei wird diese aufgrund der ausbleibenden Übernahme durch die gesetzliche Krankenkasse über die private Gebührenordnung abgerechnet.



Mit wie hohen Kosten einer Implantation muss ich rechnen?

Diese Frage ist schwierig zu beantworten. Wir bieten in unserer Praxis verschiedenste Therapie-Möglichleiten an, die Vorteile und Preisunterschiede mit sich bringen. Daher zeigen wir Ihnen in der Folge nur eine Auswahl an vorläufigen Orientierungspunkten. Die unterschiedlichen von uns verwendeten Implantatsysteme und gesundheitlichen Umstände führen ebenfalls zu Preisunterschieden, weswegen die Orientierungspunkte in keinem Fall verbindlich auf den Einzelfall übertragen werden können.


Kosten einer Implantation – Orientierungspunkte:

Beratung und Planung (Honorar): 100 – 350 Euro
DVT 3-dimensionale Röntgenaufnahme: 130 – 250 Euro
Chirurgische Leistungen (Honorar): 500 – 700 Euro pro Implantat
Prothetik (Honorar): 200 – 300 Euro pro Implantat
Knochenaufbau (Honorar): 400 – 1.500 Euro pro Region, in der implantiert werden soll
Materialkosten: 180 – 300 Euro (pro Implantat)
Materialkosten (Aufbauteile): 170 – 300 Euro (pro Implantat)
Laborkosten (Prothetik): 500 – 1.200 Euro (pro Implantat)

Insgesamt sind also Kosten von 1.600 bis 2.800 Euro möglich. Diese vorläufige Summe richtet sich dabei jedoch auch nach Lage und eventuell notwendigen zusätzlichen Eingriffen. So kann in seltenen Fällen eine Operation im Schleimhautbereich aus ästhetischen Gründen nötig sein, die die Kosten auf bis zu 4.000 Euro ansteigen lassen kann. Dabei ist kein möglicher Knochenaufbau einbezogen.

Da jedes Implantat unterschiedlich ist und auch so geplant werden muss, wird für jeden Patienten nach Beratung ein gesonderter Kostenvoranschlag berechnet, der vor Beginn der eigentlichen Behandlung besprochen wird.


Kosten einer Implantation: Beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse?

Leider finden sich Implantationen nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse. Das heißt, Implantationen werden über die private Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ, in Rechnung gestellt. Durch ein spezielles Gutachten, zum Beispiel im Falle einer Tumorerkrankung oder schwerwiegenden Fehlbildungen im Mund, kann auch die gesetzliche Kasse für die Kosten einer Implantation aufkommen. Dies ist jedoch selten und meist eine Ausnahme. Einen Zuschuss bei der prosthetischen Versorgung durch Implantate können Patienten seit 2004 erhalten. Diese Zuschüsse sind befundorientiert und richten sich nach dem BEMA, dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen. Die tatsächliche Höhe wird von Fall zu Fall berechnet und dem Patienten im fertigen Kostenvoranschlag mitgeteilt. Individuell sind Zuschüsse von 10 bis 30 Prozent an den Kosten einer Implantation möglich.


Kosten einer Implantation: Welchen Anteil übernimmt eine Zusatzversicherung

In den meisten Fällen trägt der Patient den Großteil der Kosten selbst, sollte er gesetzlich versichert sein. Sollte der Patient jedoch rechtzeitig eine Zahn-Zusatzversicherung abgeschlossen haben, in der Leistungen der Implantologie inbegriffen sind, so muss er nicht für die komplette Behandlung selbst aufkommen. Ratsam ist es, den Kostenvoranschlag vor Beginn der Behandlung einzureichen. So kann die Rückmeldung der Zusatzversicherung mit dem behandelnden Zahnarzt oder unserem Verwaltungsmitarbeiter besprochen werden.


Kosten einer Implantation: Private Krankenkasse & Beihilfe-Versicherung

Im Prinzip sind Behandlungen mit Implantaten bei privaten Krankenkassen im Leistungskatalog vorhanden. Gleiches gilt für Beihilfe-Versicherte. Das bedeutet, dass die Behandlungen größtenteils übernommen werden, wie sie im Tarifvertrag ausgehandelt wurden. Gesonderte Regelungen gibt es bei den Beihilfestellen, die von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Die abgedeckten Leistungen sind dabei von Vertrag zu Vertrag äußerst unterschiedlich, weshalb immer zuerst ein Kostenvoranschlag eingereicht werden muss, bevor die Höhe der Kostenübernahme bestimmt werden kann. Dabei sind Tarifrichtlinien und -bestimmungen bei Erstattungen privater Versicherer oft sehr variabel und kompliziert. Die Arbeiten zahntechnischer Labore unterliegen dabei am häufigsten den Beschränkungen der Versicherer. Unsere Mitarbeiten stehen Ihnen jederzeit bei Fragen zu Ihren Abrechnungen oder möglichen Kostenübernahmen zur Verfügung.



Kosten einer Implantation: Ist eine Ratenzahlung möglich?

Die meisten Zahnarztpraxen haben die Erstellung und Versendung ihrer Rechnungen an ein sogenanntes Abrechnungsbüro abgegeben. Das bedeutet, die Rechnungsstellung erfolgt extern, während Abrechnungen selbst in unserer Praxis erfolgen. In den häufigsten Fällen ermöglichen Abrechnungsbüros den Patienten eine gebührenfreie und zinslose Ratenzahlung innerhalb des ersten halben Jahres nach der Behandlung. Für eine Ratenzahlung über einen längeren Zeitraum können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
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